
Nachvollziehbare Reinigungsqualität
Gute Unterhaltsreinigung beginnt mit klaren Vereinbarungen und wird im laufenden Betrieb überprüft.
Unser Qualitätsverständnis
Vom Bedarf zur laufenden Betreuung
- 1.Anfrage
- 2.Abstimmung
- 3.Besichtigung bei Bedarf
- 4.Leistungsverzeichnis
- 5.Objektbezogenes Angebot
- 6.Regelmäßige Durchführung
Wenn sich Anforderungen ändern
Nutzung, Belegung und Saison können sich verändern. Deshalb kann der vereinbarte Umfang gemeinsam angepasst werden, damit Leistung und tatsächlicher Bedarf zusammenpassen.
Individuelles Angebot erhalten
Teilen Sie uns Ort, Objektart, ungefähre Fläche und gewünschtes Intervall mit.
Angebot erhaltenWas bei einer Qualitätskontrolle zählt
Eine Kontrolle braucht einen vereinbarten Maßstab. Im Leistungsverzeichnis stehen deshalb die Räume, die jeweiligen Tätigkeiten und ihre Häufigkeit. Nur so lässt sich unterscheiden, ob eine Aufgabe ausgelassen wurde oder für einen anderen Termin vorgesehen ist. Sonderwünsche sollten schriftlich ergänzt werden, damit alle Beteiligten dieselbe Grundlage haben.
Für Rückmeldungen helfen konkrete Angaben: Nennen Sie Raum, betroffene Fläche und den Zeitpunkt der Beobachtung. Beschreiben Sie das Ergebnis möglichst genau. Eine solche Meldung lässt sich besser zuordnen als eine allgemeine Aussage über das gesamte Gebäude. Fotos können die Einordnung unterstützen, sofern darauf keine Personen oder vertraulichen Unterlagen zu sehen sind.
Auch der Zeitpunkt der Kontrolle ist relevant. Ein Eingangsbereich kann nach der Reinigung durch starken Publikumsverkehr rasch erneut verschmutzen. Bei der gemeinsamen Bewertung werden deshalb Nutzung und vereinbarter Turnus berücksichtigt. Zeigt sich regelmäßig zusätzlicher Bedarf, sollte der Plan angepasst werden, statt dauerhaft mit einem ungeeigneten Intervall weiterzuarbeiten.
Zugänglichkeit gehört ebenfalls zur Qualitätssicherung. Verschlossene Räume, belegte Arbeitsplätze oder kurzfristig gesperrte Flächen können die Durchführung verhindern. Solche Einschränkungen sollten dem Ansprechpartner bekannt sein. Bei Veränderungen im Gebäude, neuen Bodenbelägen oder zusätzlichen Mietern ist eine erneute Abstimmung sinnvoll. Dokumentierte Vereinbarungen helfen dabei, Änderungen in die laufende Betreuung zu übernehmen und die Umsetzung anschließend gezielt zu prüfen.
