
Häufige Fragen zur Unterhaltsreinigung
Kurz und verständlich beantwortet.
Fragen und Antworten
Was gehört zur Unterhaltsreinigung?
Regelmäßig vereinbarte Arbeiten wie Bodenreinigung, Oberflächenpflege, Sanitärreinigung sowie die Reinigung von Gemeinschafts- und Verkehrsflächen. Der genaue Umfang steht im Leistungsverzeichnis.
Wie oft wird gereinigt?
Täglich, mehrmals wöchentlich, wöchentlich oder in einem individuell abgestimmten Turnus. Ausschlaggebend sind Nutzung, Besucherfrequenz und gewünschter Standard.
Was kostet eine Unterhaltsreinigung?
Der Preis hängt unter anderem von Fläche, Raumart, Intervall, Bodenbelägen, Sanitärbereichen, Zeitfenstern und Zugänglichkeit ab.
Ist eine Besichtigung erforderlich?
Bei größeren oder komplexeren Objekten ist eine Besichtigung sinnvoll. Kleinere, klar beschriebene Objekte lassen sich oft zunächst anhand Ihrer Angaben einschätzen.
Übernehmen Sie auch kleine Objekte?
Ja. Einzelbüros, kleinere Praxis- und Kanzleiflächen, Ladenlokale und überschaubare Treppenhäuser sind willkommen.
Können Sie große Gewerbeobjekte betreuen?
Ja, wenn Umfang, Personalplanung, Zeitfenster und Standort verlässlich abbildbar sind. Dafür ist in der Regel eine Besichtigung erforderlich.
Gibt es ein Leistungsverzeichnis?
Ja. Es hält Räume, Tätigkeiten und Häufigkeiten fest und bildet die Grundlage für Angebot und Qualitätskontrolle.
Welche weiteren Leistungen bieten Sie an?
Je nach Objekt bieten wir Büro-, Praxis-, Glas-, Grund- sowie Bau- und Übergabereinigung an.
Welche Objekte werden gereinigt?
Zum Beispiel Büros, Praxen, Kanzleien, Treppenhäuser, Gewerbeeinheiten, Gemeinschaftsflächen und Mehrfamilienhäuser.
Arbeiten Sie auch außerhalb Berlins?
Ja, in ausgewählten Regionen Brandenburgs. Alle aktuell vorgesehenen Gebiete finden Sie auf der Standortübersicht.
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